18 Monate Haft für Schwarzfahren: Warum Jens C. jetzt frei kommt
Rolf-Peter Scheel18 Monate Haft für Schwarzfahren: Warum Jens C. jetzt frei kommt
Jens C. wird am 27. November das Gefängnis Siegburg verlassen, nachdem er 18 Monate einer Strafe wegen wiederholter Beförderungserschleichung verbüßt hat. Seine vorzeitige Entlassung wurde durch den Freiheitsfonds ermöglicht, eine Berliner NGO, die seine Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro beglich. Die Organisation hat seit ihrer Gründung 2021 bereits über 1.000 Menschen die Freiheit zurückgegeben.
Jens C. war zu einem Jahr Haft verurteilt worden, nachdem er 17-mal ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert worden war. In Deutschland gilt Beförderungserschleichung nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs als Straftat. Sein Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf das größere Problem der Inhaftierung wegen verkehrsbezogener Delikte.
Jährlich müssen zwischen 8.000 und 9.000 Menschen eine Strafe wegen Beförderungserschleichung antreten. Während 95 Prozent der Betroffenen Geldstrafen zahlen, landet etwa ein Zwanzigstel im Gefängnis. Der Freiheitsfonds, der sich für eine Entkriminalisierung einsetzt, argumentiert, dass diese Strafen vor allem Menschen treffen, die sich keine Tickets leisten können. Die Politik hat das Thema aufgegriffen: Die Linke und die Grünen haben Gesetzentwürfe zur Abschaffung der Strafbarkeit vorgelegt, wobei der Vorschlag der Linken weiterhin Bußgelder vorsieht. Die Freien Demokraten (FDP) hatten ebenfalls eine Reform angestoßen, ihr Vorhaben wurde jedoch nach der letzten Wahl fallen gelassen. Unterdessen zeigt sich das Bundesjustizministerium unter der SPD-Ministerin Stefanie Hubig offen für Änderungen. Der Freiheitsfonds geht noch weiter und fordert nicht nur die vollständige Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung, sondern auch kostenlosen ÖPNV für alle.
Die Entlassung von Jens C. unterstreicht die anhaltende Debatte über die Gesetze zur Beförderungserschleichung. Angesichts des wachsenden politischen Drucks könnten Reformen bald die Zahl der Inhaftierten wegen solcher Vergehen verringern. Bis dahin springen Organisationen wie der Freiheitsfonds dort ein, wo gesetzliche Änderungen noch ausstehen.
