Betrüger fordern 41,60 Euro von Besitzern kleiner Solaranlagen – Bundesnetzagentur warnt
Rolf-Peter ScheelBetrüger fordern 41,60 Euro von Besitzern kleiner Solaranlagen – Bundesnetzagentur warnt
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Mini-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich an Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen – etwa Balkon-Solarmodule – richten. In den gefälschten Schreiben werden Zahlungen in Höhe von 41,60 Euro gefordert, wobei bei Nichtbeachtung höhere Strafen angedroht werden. Die Betrüger nutzen dabei die Verunsicherung rund um die Meldepflicht für solche Anlagen aus.
Die falschen Briefe geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und werfen den Empfängern vor, ihre Photovoltaik-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Die Adressaten werden aufgefordert, die Anlage umgehend zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen. Gleichzeitig wird eine „Gebühr“ von 41,60 Euro verlangt – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine „volle Strafe“ von 208 Euro.
Die Behörde weist auf mehrere Warnsignale hin, darunter falsche Absenderadressen und Telefonnummern. Tatsächlich müssen Balkon-Solaranlagen zwar innerhalb eines Monats nach Installation angemeldet werden, und Betreiber sind verpflichtet, jährlich Zählerstände zu melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Betrüger machen sich jedoch die Angst vor möglichen Bußgeldern zunutze, um Menschen zu unberechtigten Zahlungen zu verleiten.
Die Behörden raten Empfängern, die Forderungen zu ignorieren und den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen. Zwar können bei unterlassener Anmeldung tatsächlich Strafen verhängt werden – die aktuellen Schreiben stammen jedoch nicht von der Bundesnetzagentur und sind als Betrug einzustufen.
Die Bundesnetzagentur ermittelt weiterhin in dem Fall. Besitzer von Balkon-Solaranlagen werden aufgefordert, offizielle Post sorgfältig zu prüfen. Die korrekte Registrierung bleibt zwar Pflicht, Zahlungen sollten jedoch ausschließlich über verifizierte Kanäle geleistet werden.






