04 March 2026, 00:53

BfV setzt Einstufung der AfD als rechtsextrem vorläufig aus

Eine Gruppe von Menschen mit Schildern und Plakaten steht vor einem Gebäude, mit zwei Personen im Vordergrund und einem Müllcontainer rechts, während einer Demonstration in Deutschland.

AfD gewinnt Eilverfahren, um nicht als rechtsextrem eingestuft zu werden - BfV setzt Einstufung der AfD als rechtsextrem vorläufig aus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als gesicherte rechtsextreme Organisation vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung fällt inmitten laufender Klagen der Partei selbst. Eine endgültige Regelung hängt vom Ausgang des noch anhängigen Hauptverfahrens ab.

Das BfV hatte die AfD im März 2025 erstmals als gesicherte rechtsextreme Vereinigung eingestuft. Diese Bewertung wurde im Mai desselben Jahres vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Die Partei legte daraufhin einen Eilantrag ein, den das Bundesverfassungsgericht im Juli 2025 zurückwies.

Seitdem haben sich die politischen und juristischen Debatten über den Status der AfD zugespitzt. Forderungen nach einem Parteiverbot wurden lauter, während in separaten Gerichtsverfahren geprüft wurde, ob das BfV die Beobachtung der Gruppe fortsetzen darf. Die Behörde muss nun jedoch abwarten, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist, bevor sie weitere Schritte einleiten kann.

Die Klage der AfD gegen ihre Einstufung bleibt weiterhin unentschieden. Bis ein endgültiges Urteil vorliegt, kann das BfV seine frühere Entscheidung, die Partei offiziell als extremistisch einzustufen, nicht durchsetzen.

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Die Möglichkeit des BfV, die AfD als rechtsextrem einzuordnen, ist derzeit ausgesetzt. Der nächste Schritt der Behörde hängt vollständig vom abschließenden Urteil im laufenden Verfahren ab. Bis dahin bleibt die politische und rechtliche Diskussion über den Status der Partei ohne definitive Klärung.