BGH bestätigt Sieg der Postbank-Aktionäre gegen die Deutsche Bank
Jacqueline RöhrdanzBGH verwirft Deutsche Bank's Beschwerde im Postbank-Streit - BGH bestätigt Sieg der Postbank-Aktionäre gegen die Deutsche Bank
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären ist nun beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Bank zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil zugunsten der Anleger. Im Mittelpunkt des Streits stand ein Übernahmeangebot aus dem Jahr 2010, das die Aktionäre als zu niedrig und schlecht getimt kritisierten.
Der Fall begann, als dreizehn ehemalige Postbank-Aktionäre die Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagten. Sie argumentierten, das Übernahmeangebot von 25 Euro pro Aktie im Jahr 2010 sei unangemessen gewesen. Stattdessen hätten sich die Bank an dem Aktienkurs von 57,25 Euro aus dem Jahr 2008 orientieren müssen – zu einem Zeitpunkt, als die Deutsche Bank laut Klägern bereits die Kontrolle übernommen hatte.
Das Oberlandesgericht Köln hatte zunächst den Klägern recht gegeben. Die Deutsche Bank versuchte, dieses Urteil anzufechten, scheiterte jedoch. Mit der Ablehnung der Revision durch den BGH ist das Urteil nun rechtskräftig und besiegelt den Sieg der Aktionäre.
Trotz der Niederlage hat die Deutsche Bank keine finanziellen Konsequenzen zu befürchten. Die Bank hatte ähnliche Ansprüche bereits in Vergleichsverhandlungen geregelt und damit mögliche Risiken aus diesem Verfahren minimiert.
Die Entscheidung des BGH setzt den Schlusspunkt unter einen jahrelangen juristischen Konflikt. Die ehemaligen Postbank-Aktionäre erhalten eine Entschädigung auf Basis des Aktienkurses von 2008. Die Deutsche Bank bleibt dank der vorherigen Vergleiche vor weiteren Verlusten geschützt.
