Bundesgericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass keine deutsche Staatsbürgerschaft
Jacqueline RöhrdanzEntscheidung: In der Regel muss die Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesgericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass keine deutsche Staatsbürgerschaft
Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
- Dezember 2025, 14:49 Uhr
Ein 1994 in Syrien geborener Mann ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil einer Vorinstanz auf und entschied, dass Pässe weiterhin der primäre Identitätsnachweis für Einbürgerungen in Deutschland bleiben. Der Fall unterstreicht die strengen Anforderungen bei der Überprüfung der Herkunft von Antragstellern vor der Verleihung der Staatsangehörigkeit in Deutschland.
Der Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg erzielt: Die Behörden in Mettmann wurden angewiesen, ihm die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht kippte diese Entscheidung jedoch mit der Begründung, ein Pass sei das "einzige staatlich ausgestellte Dokument mit internationaler Anerkennung", das Nationalität und Identität rechtlich verbindlich bestätige.
Das Urteil setzt einen klaren Maßstab für künftige Einbürgerungsanträge in Deutschland und verlangt Pässe als Standardnachweis der Identität. Wer keinen vorlegen kann, muss nachweisen, dass alle Möglichkeiten zur Beschaffung ausgeschöpft wurden. Der Fall wird weiterhin in Düsseldorf geprüft, wo weitere Details über das weitere Vorgehen entscheiden werden.
