Chefarzt klagt gegen katholisches Abtreibungsverbot – 300.000 unterstützen ihn
Jacqueline RöhrdanzChefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Chefarzt klagt gegen katholisches Abtreibungsverbot – 300.000 unterstützen ihn
Ein leitender Gynäkologe klagt gegen das strikte Abtreibungsverbot eines katholischen Krankenhauses. Joachim Volz, Chefarzt in Lippstadt, wirft der Einrichtung vor, medizinische Ethik und Patientenrechte zu ignorieren. Sein Fall hat mittlerweile große Aufmerksamkeit erregt – fast 300.000 Menschen unterstützen seine Petition gegen die restriktive Regelung.
Der Konflikt eskalierte, als der katholische Träger des St.-Marien-Hospitals Lippstadt ein generelles Abtreibungsverbot durchsetzte – selbst in medizinisch komplexen Fällen. Volz, der die gynäkologische Abteilung leitet, darf den Eingriff weder im Krankenhaus noch in seiner Privatpraxis durchführen, außer in seltenen, gesetzlich klar definierten Ausnahmen. Er argumentiert, die Richtlinie untergrabe ärztliche Entscheidungsfreiheit, die Selbstbestimmung der Patientinnen und geltendes deutsches Recht.
Im Dezember 2024 wies das Arbeitsgericht seine Klage ab und bestätigte das Recht des Krankenhauses, solche Beschränkungen im Rahmen seiner Leitungsbefugnis vorzuschreiben. Das Urteil löste sofortige Empörung aus: Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich am Tag der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude. Volz legte umgehend Berufung ein, über die nun das Landesarbeitsgericht Hamm am 5. Februar 2026 entscheiden wird. Seine unter dem Motto "Ich bin Arzt – meine Hilfe ist kein Verbrechen!" gestartete Petition hat inzwischen 292.240 Unterschriften gesammelt. Unterstützer kritisieren, die Regelung zwinge Ärzte dazu, in kritischen Situationen – etwa bei schweren fetalen Fehlbildungen – die Behandlung zu verweigern. Das Berufungsverfahren wird klären, ob das Krankenhausrechtlich medizinische und ethische Pflichten außer Kraft setzen darf.
Die anstehende Verhandlung wird entscheiden, ob Volz die Abtreibungsbeschränkungen des Krankenhauses anfechten kann. Ein Urteil zu seinen Gunsten könnte Präzedenzfall für die ärztliche Autonomie in konfessionellen Gesundheitseinrichtungen werden. Der Fall hat bereits die Spannungen zwischen religiösen Vorgaben, Patientenrechten und beruflichen Pflichten in Deutschland zugespitzt.
