31 May 2026, 14:32

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab Oktober Pflicht - Apotheken begrü├čen die Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll Medikationsfehler verringern und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln verhindern. Patienten behalten dabei die Kontrolle darüber, wer ihre Daten einsehen darf, und können den Zugriff bei Bedarf sperren.

Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer sicheren Medikationsübersicht, sodass alle Behandlungsdaten stets aktuell und leicht abrufbar sind. Ab 2026 werden auch Apotheken eigene Eintragungen vornehmen, etwa zu rezeptfreien Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln.

Patienten können den Zugriff auf ihre Akte über die App ihrer Krankenkasse oder direkt beim Versicherer einschränken. Apotheken unterliegen – wie Ärzte – der Schweigepflicht und dürfen die Daten ausschließlich zur Verbesserung der Behandlung nutzen.

Trotz der Vorteile gibt es bei der Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte unterstützt, nach wie vor technische Probleme. Hier sind noch Optimierungen nötig, bevor das System reibungslos läuft. Apotheken in Dortmund begrüßen die verpflichtende Umstellung hingegen als Schritt zu einer sicheren und effizienteren Versorgung.

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Bis Ende 2025 wird die ePA zu einem zentralen Werkzeug für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Sie soll Fehler reduzieren und Patienten mehr Kontrolle über ihre medizinischen Daten geben. Apotheken übernehmen dabei eine größere Rolle bei der Aktualisierung der Akten – doch anhaltende technische Nachbesserungen bleiben unerlässlich.

Quelle