Erste Entschädigungen für Opfer des spektakulären Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen
Milan SüßebierErste Entschädigungen für Opfer des spektakulären Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Betroffene des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Ende Dezember hatten Diebe fast alle der 3.250 Schließfächer der Filiale aufgebrochen. Nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen und Versicherungsanträgen gibt es nun erste Auszahlungen an die geschädigten Kunden.
Der Raubüberfall ließ viele Kunden ohne Zugang zu ihren Wertsachen zurück. Die meisten Opfer verfügten nicht über eine zusätzliche Hausratversicherung, die Verluste aus Schließfächern abdeckt. Allerdings war jedes Fach von der Sparkasse mit etwa 10.300 Euro versichert – eine Grundlage für die Entschädigungsansprüche.
Der Anwalt Daniel Kuhlmann konnte für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro erstreiten. Im Schnitt erhielten sie jeweils etwas mehr als 22.000 Euro. Entscheidend für ihren Erfolg war die lückenlose Dokumentation der im Schließfach verwahrten Gegenstände.
Unterdessen erzielten die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier für einen weiteren Klienten eine Entschädigung von etwa 20.000 Euro. Trotz dieser Einigungen laufen derzeit zwei Klagen gegen die Sparkasse vor dem Landgericht Essen. Der Rechtsstreit zieht sich hin, da weitere Geschädigte um Schadensersatz kämpfen.
Die ersten Zahlungen erfolgten über Hausratversicherungen und juristische Schritte. Besonders gute Chancen auf Entschädigung hatten Betroffene, die detaillierte Nachweise über ihre eingelagerten Wertgegenstände vorlegen konnten. In den kommenden Monaten werden weitere Vergleichszahlungen und Gerichtsentscheidungen erwartet.






