Essen zieht erste Bilanz: Wie das Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag verändert
Milan SüßebierEssen zieht erste Bilanz: Wie das Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag verändert
Seit mehr als einem Jahr ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechterregistrierung** die Aktualisierung des rechtlichen Geschlechtseintrags durch eine einfache Erklärung. Das Standesamt Essen hat nun einen ersten Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen System vorgelegt.
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz können Einwohner:innen ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine notariell beglaubigte Erklärung beim örtlichen Standesamt ändern. Zur Auswahl stehen vier Optionen: weiblich, männlich, divers oder kein Geschlechtseintrag. Nach der Beantragung tritt die Änderung erst nach einer Wartefrist von drei Monaten in Kraft, der gesamte Prozess kann jedoch bis zu sechs Monate dauern. Anschließend sind weitere Änderungen frühestens nach einem Jahr möglich.
In Essen haben seit Inkrafttreten des Gesetzes 281 Personen ihren Geschlechtseintrag aktualisiert. Weitere 13 Anträge befanden sich Stand 12. November 2025 noch in Bearbeitung. Anfangs hatte das Amt einen Ansturm auf Anwendungen verzeichnet, mittlerweile geht jedoch eine stetige, gut zu bewältigende Anzahl an Anfragen ein.
Aus anderen Regionen liegen Teilergebnisse vor: So verzeichnete Freiburg im Jahr 2025 insgesamt 85 Änderungen und allein in den ersten beiden Monaten nach Einführung des Gesetzes 84 Anpassungen. Bundesweit wurden seit November 2024 mindestens 19 Änderungen in Justizvollzugsanstalten registriert. Eine vollständige Statistik für ganz Deutschland steht jedoch noch aus.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Prozedur zur Aktualisierung des Geschlechtseintrags bundesweit vereinfacht. Standesämter wie das in Essen haben sich auf das neue System eingestellt, wobei sich die Nachfrage nach einem anfänglichen Anstieg nun auf einem gleichmäßigen Niveau eingependelt hat. Wer sich näher informieren möchte, findet auf dem Serviceportal "Unser Stadtportal" weitere Details zum Antragsverfahren.
