EU führt IBAN-Namensabgleich ein: So schützt die neue Regel vor Betrug bei Überweisungen
Milan SüßebierEU führt IBAN-Namensabgleich ein: So schützt die neue Regel vor Betrug bei Überweisungen
Neue EU-Regel soll Banküberweisungen für Kunden sicherer machen
Ab dem 9. Oktober müssen Banken prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt, bevor sie Zahlungen ausführen. Die Änderung zielt darauf ab, Betrugsfälle einzudämmen, bei denen Kriminelle Verbraucher oft dazu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Die als „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung gilt für fast alle Euro-Überweisungen, einschließlich Sofortzahlungen. Stimmt der Name nicht mit der Kontonummer überein, warnt die Bank den Kunden, bevor die Transaktion abgeschlossen wird. Wer die Warnung ignoriert und trotzdem überweist, haftet selbst für etwaige Verluste.
Nach dem neuen System erhalten Betrugsopfer nur dann eine Erstattung von ihrer Bank, wenn sie alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft. Passen Name und IBAN zwar zusammen, geht das Geld aber trotzdem verloren, muss die Bank ab Oktober den Schaden tragen. Kunden, die jedoch leichtsinnig oder vorsätzlich handeln, erhalten keine Entschädigung.
Betrüger nutzen häufig gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere Tricks, um an Geld oder persönliche Daten zu gelangen. Viele Betrugsmaschen zielen darauf ab, Zahlungen, die eigentlich für legitime Empfänger bestimmt sind, auf Konten von Kriminellen umzuleiten. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ruft Verbraucher dazu auf, wachsam zu sein, wenn sie Kontodaten weitergeben oder mit sensiblen Informationen umgehen.
Die neue Regelung verlagert mehr Verantwortung auf die Banken, wenn Überweisungen schiefgehen. Dennoch müssen Kunden weiterhin sorgfältig handeln, um Geldverluste zu vermeiden. Wer Warnhinweise ignoriert oder leichtfertig agiert, bleibt für betrugsbedingte Verluste haftbar.






