EU unterstützt "Ja-heißt-Ja" – ein Meilenstein für den Schutz vor sexualisierter Gewalt
Jacqueline RöhrdanzEU unterstützt "Ja-heißt-Ja" – ein Meilenstein für den Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine Resolution unterstützt, die das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip in Fällen sexualisierter Gewalt verankert. Mit diesem Schritt soll in Europa eine breitere Übereinkunft zum Schutz von Opfern erreicht werden. Zwar ist die Entscheidung vorerst symbolisch, doch sie spiegelt den wachsenden Rückhalt für strengere Zustimmungsregeln wider.
Deutschland führte 2016 als erstes das "Nein-heißt-Nein"-Gesetz ein – ein Meilenstein in der Reform des Sexualstrafrechts. Doch der Wandel stieß auf Widerstand, insbesondere aus konservativen Kreisen. Juristen argumentieren seitdem, dass "Ja-heißt-Ja" klarere Maßstäbe setzt, da es eine aktive Zustimmung verlangt und nicht bloß das Fehlen einer Ablehnung.
Die jüngste EU-Resolution gewann an Dringlichkeit, nachdem der viel beachtete Fall von Gisele Pelidot für Aufsehen sorgte. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben das "Ja-heißt-Ja"-Modell bereits eingeführt. Nach diesem Prinzip trägt die beschuldigte Person die Beweislast, was Missverständnisse oder Unwissenheit als Entlastungsargumente erschwert.
Die Resolution selbst hat zwar noch keine rechtliche Bindungskraft. Doch ihre Verabschiedung markiert einen Schritt hin zu einer Harmonisierung der Zustimmungsregeln in Europa.
Die Unterstützung der EU für "Ja-heißt-Ja" unterstreicht einen Trend zu strengeren Konsensstandards. Länder, die das Prinzip bereits umgesetzt haben, verzeichnen klarere juristische Ergebnisse für Betroffene. Vorerst bleibt die Resolution jedoch ein Appell zur Einheit – und keine verbindliche Vorgabe.






