12 January 2026, 18:29

Evangelische Kirche NRW entschädigt Opfer sexualisierter Gewalt neu und unbürokratisch

Ein altes Schwarz-Weiß-Foto einer Frau in einer Robe, die vor einem Bett mit einer Decke steht, mit dem Text "Lutheran" unten.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche NRW entschädigt Opfer sexualisierter Gewalt neu und unbürokratisch

Überlebende sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie in Nordrhein-Westfalen können nun offizielle Anerkennung und Entschädigung beantragen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues, einheitliches Regelwerk, das Betroffenen finanzielle Unterstützung zusichert. Die Initiative folgt den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Das Programm umfasst drei Landeskirchen: die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche. Alle drei haben die EKD-Leitlinien von 2026 zur Aufarbeitung historischer und aktueller Fälle sexualisierter Gewalt übernommen.

Überlebende, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erlitten haben, erhalten eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro. Ein rechtlicher Nachweis ist nicht erforderlich – entscheidend ist die Plausibilität der Schilderungen. Damit sollen Hürden für Betroffene abgebaut werden. Zudem sind im Einzelfall zusätzliche, individuell angepasste Leistungen möglich. Selbst wer bereits früher Entschädigungen erhielt, kann sich im Rahmen der neuen Regelungen erneut bewerben. Die Änderungen stehen im Zeichen einer umfassenden Aufarbeitung vergangener Vergehen und konkreter Unterstützung.

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Das neue System markiert einen Wandel im Umgang der evangelischen Kirche Nordrhein-Westfalens mit Fällen sexualisierter Gewalt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach den Aussagen der Betroffenen – nicht nach strengen juristischen Beweisen. Die Regelung gilt für alle Geschädigten, unabhängig von früheren Entschädigungen.