31 January 2026, 03:09

Falsche Behauptungen: Warum ukrainische Geflüchtete keine Rente ohne Beiträge erhalten

Ein deutsches Propagandaplakat der NSDAP mit zwei M├Ąnnern auf einem Sofa, mit Text, der Informationen ├╝ber die Partei enth├Ąlt.

Falsche Behauptungen: Warum ukrainische Geflüchtete keine Rente ohne Beiträge erhalten

Ein virales Video verbreitet irreführende Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich ohne eigene Beitragszahlungen Renten erhalten sollen. Die Aufnahme, erstellt von einem lokalen Politiker, suggeriert, dass 114.000 Ukrainer:innen vorzeitig nach deutschem Recht in Rente gehen könnten. Doch Behörden bestätigen: Diese Aussagen sind falsch.

Das Video bezieht sich auf ein deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen, doch Expert:innen stellen klar: Der Vertrag ermöglicht weder einen vorzeitigen Renteneintritt noch Leistungen für Personen ohne Beitragszahlungen.

Der Urheber des Videos, Michael Hasenkamp, ist Politiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. In seinem Clip behauptet er, 114.000 Ukrainer:innen in Deutschland könnten mit 60 Jahren – nach ukrainischem Recht – Rente beziehen, und zwar ohne jemals in das deutsche System eingezahlt zu haben.

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Das noch nicht von der Ukraine ratifizierte Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine soll Doppelversicherungen vermeiden. Es würde Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenrechnen, um Mindestversicherungszeiten zu erfüllen. Selbst bei Inkrafttreten würde der Vertrag jedoch weder vorzeitige Renten noch Leistungen für Nichtzahler:innen erlauben.

Über 3,2 Millionen Renten in Deutschland werden auf Grundlage internationaler Verträge ausgezahlt – allerdings nur an Beitragszahler:innen, nicht automatisch an im Ausland lebende Personen. Das reguläre Renteneintrittsalter und die Mindestversicherungsdauer gelten für alle gleich, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort.

Für die im Video aufgestellten Behauptungen zu Börsendaten oder angeblichen Rentenschlupflöchern gibt es keine Belege. Suchergebnisse, die mit dem Clip verknüpft werden, zeigen lediglich unrelated Finanzinformationen zu Unternehmen wie Sibanye Stillwater oder DSV A/S.

Stand Januar 2026 ist das deutsch-ukrainische Abkommen noch nicht in Kraft. Ukrainische Geflüchtete in Deutschland müssen daher dieselben Rentenvoraussetzungen erfüllen wie alle anderen. Ohne Beitragszahlungen gibt es nach deutschem Recht keine Rentenzahlungen.