24 April 2026, 14:44

Fünf Männer bei illegaler Arbeit auf Gladbecker Baustelle erwischt – Ermittlungen laufen

Schwarzes und weißes Foto einer Fabrikhalle mit Arbeitern an einer Maschine, Metallstangen und Polen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik Deutschlands" unten.

Fünf Männer bei illegaler Arbeit auf Gladbecker Baustelle erwischt – Ermittlungen laufen

Fünf Ausländer bei illegaler Arbeit auf Gladbecker Baustelle erwischt

Bei einer Kontrolle auf einer Baustelle in Gladbeck wurden fünf ausländische Staatsbürger ohne gültige Papiere bei illegaler Arbeit angetroffen. Wie die Behörden mitteilten, handelte es sich um vier Usbeken und einen Turkmenen, die am 22. Oktober 2025 ohne erforderliche Dokumente aufgegriffen wurden. Der Fall hat nun strafrechtliche Ermittlungen sowie weitere Untersuchungen gegen ihren Arbeitgeber zur Folge.

Die Überprüfung fand auf einer Baustelle für Glasfaserleitungen in Gladbeck statt. Die Zollbehörde Dortmund und das Ausländeramt Gladbeck führten die Kontrolle gemeinsam durch. Bei der Befragung konnten die fünf Männer weder gültige Visa noch Aufenthaltstitel vorweisen.

Einer der usbekischen Arbeiter war bereits wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden. Die Zollbeamten nahmen alle fünf vorläufig wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalt und Schwarzarbeit fest. Später wurden sie an das Ausländeramt zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, steht nun unter Verdacht, gegen Arbeitsrecht verstoßen zu haben. Geprüft wird derzeit, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß nach EU-Vorschriften entsandt wurden. Bei einer Verurteilung drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Firmen, die mit mindestens 2.500 Euro bestraft werden, können zudem vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Usbekische und turkmenische Staatsbürger benötigen für eine legale Beschäftigung in Deutschland ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Fehlen entsprechender Dokumente löste umgehend behördliche Maßnahmen aus.

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Die fünf Beschuldigten befinden sich weiterhin in der Obhut der Ausländerbehörde, während die strafrechtlichen Ermittlungen voranschreiten. Ihrem Arbeitgeber drohen bei bestätigten Verstößen gegen das Arbeitsrecht hohe Geldstrafen und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Der Fall unterstreicht die konsequente Bekämpfung illegaler Beschäftigung in Deutschland.

Quelle