Gericht stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein
Milan SüßebierGericht stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein
Ein deutsches Gericht hat das Strafverfahren gegen Gunnar Beck, ehemaliges AfD-Mitglied des Europäischen Parlaments, eingestellt. Der Prozess, in dem es um Vorwürfe wegen Raubs, Diebstahls und Körperverletzung ging, wurde wegen mangelnder Beweise fallen gelassen. Beck hatte stets behauptet, das Verfahren sei politisch motiviert.
Der Fall begann mit schweren Anschuldigungen gegen Beck, darunter Raub, Diebstahl und Körperverletzung – Straftaten, die eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen können. Die Staatsanwaltschaft milderte die Vorwürfe später zu einfachen Diebstahl ab und konzentrierte sich auf Kosmetik-Probeartikel im Wert von ein bis 20 Euro.
Ein zentrales Beweisstück, ein Schal, der zunächst als gestohlen galt, stellte sich als legal von Beck vor Jahrzehnten in Großbritannien erworben heraus. Das Gericht fand zudem keine Hinweise darauf, dass die bei ihm beschlagnahmten Gegenstände aus dem Geschäft entwendet worden waren. Infolgedessen wurden die Hauptvorwürfe fallengelassen und das Verfahren offiziell eingestellt. Trotz des Freispruchs wurde Beck wegen angeblichen "Widersetzens gegen die Staatsgewalt" zu einer Geldstrafe verurteilt – einen Vorwurf, den er bestreitet. Er hatte wiederholt erklärt, der Fall basiere auf Falschdarstellungen und gefälschten Beweisen. AfD-Vertreter argumentierten zudem, die Wiederaufnahme des Verfahrens vor den Europawahlen 2024 sei ein Beispiel für "Lawfare" – also den gezielten Einsatz juristischer Mittel, um politische Gegner zu bekämpfen.
Mit der Gerichtsentscheidung endet ein Fall, der einst mit schweren möglichen Konsequenzen verbunden war. Da keine gestohlenen Waren nachgewiesen werden konnten und zentrale Beweise widerlegt wurden, wurde das Verfahren abgeschlossen. Die Geldstrafe wegen Widersetzens bleibt das einzige Ergebnis des Rechtsstreits.
