Gericht stoppt BfV: AfD bleibt vorerst keine gesicherte Extremisten-Partei
Iwona RoggeExtremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt BfV: AfD bleibt vorerst keine gesicherte Extremisten-Partei
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorläufig nicht als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" einstuften. Diese Entscheidung folgt einem Gerichtsurteil, das auf einen Eilantrag der Partei reagierte. Im Mittelpunkt des Streits steht die Befugnis des BfV, die AfD mit seinem vollen nachrichtendienstlichen Instrumentarium zu überwachen.
Das Verwaltungsgericht Köln verfügte, dass das BfV bis zum Abschluss des Hauptverfahrens mit der Umsetzung der Einstufung warten muss. Damit ist die Behörde vorerst daran gehindert, die AfD nach ihren internen Richtlinien als gesicherten Extremismusfall zu behandeln.
Das BfV fungiert als Frühwarnsystem und beobachtet extremistische Bewegungen – allerdings ohne polizeiliche Befugnisse. Zu seinen Aufgaben gehört die Bewertung von Gefahren durch Gruppen, die demokratische Strukturen für ihre Ziele instrumentalisieren könnten. Für die Kategorisierung von Organisationen nutzt die Behörde ein gestuftes System: Prüffälle, Verdachtsfälle und gesicherte Extremismusfälle. Die Einstufung als "gesichert" ermöglicht dem BfV den Einsatz seines gesamten Überwachungsarsenals, was für die betroffene Gruppe erhebliche gesellschaftliche und politische Konsequenzen haben kann.
Bis Februar 2026 hatten bereits fünf oder sechs Bundesländer – darunter Thüringen, Sachsen und Brandenburg – ihre regionalen AfD-Verbände als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebungen" eingestuft. Andere Länder wie Baden-Württemberg und Hessen hatten Vorermittlungen eingeleitet oder die AfD als Verdachtsfall geführt. Auch Niedersachsen hatte kürzlich die volle Einstufung für seinen Landesverband bestätigt. Als Begründung nannten die Landesbehörden unter anderem ethnischen Nationalismus, verfassungsfeindliche Tendenzen und gezielte Versuche, die demokratische Ordnung zu untergraben.
Die AfD wehrte sich gegen den Versuch des BfV, diese Einstufung auf Bundesebene zu übertragen. Durch den Eilbeschluss des Kölner Gerichts darf die Behörde die Bezeichnung nun nicht vor Abschluss des Hauptverfahrens umsetzen. Das Urteil stellt die grundsätzliche Zuständigkeit des BfV nicht infrage, verzögert jedoch die bundesweite Durchsetzung des Extremismusvorwurfs gegen die AfD.
Die Entscheidung des Gerichts verhindert, dass das BfV die AfD kurzfristig als gesicherten Extremismusfall klassifiziert. Die Behörde muss nun das endgültige Urteil im laufenden Rechtsstreit abwarten. Bis dahin unterliegt die AfD der regulären Beobachtung – nicht jedoch der verschärften Überwachung, die für bestätigte extremistische Organisationen vorgesehen ist.
