03 March 2026, 23:36

Gerichtsstreit um AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erreicht entscheidende Phase

Eine alte deutsche Auslandsanleihe aus dem Jahr 1924 mit einer Frauendarstellung, Text und Zahlen, die ihre Nennwertangabe angeben.

OVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erreicht entscheidende Phase

Ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, steht vor einer entscheidenden Verhandlung. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Regeln für solche Förderungen bereits grundlegend verändert.

Ursprünglich hatte die Stiftung Mittel für den Zeitraum 2018 bis 2021 beantragt, ihren Anspruch aber inzwischen auf das Jahr 2021 beschränkt – jenes Jahr, in dem die AfD bei der Bundestagswahl erneut Sitze verteidigte und damit ihre zweite Legislaturperiode antrat.

Die AfD war 2017 mit 94 Mandaten und 12,6 Prozent der Zweitstimmen erstmals in den Bundestag eingezogen und hatte sich damit als drittstärkste Kraft etabliert. Dies markierte ihren Aufstieg zur bedeutendsten rechtspopulistischen Partei Deutschlands. 2021 sank ihre Unterstützung zwar auf 10,3 Prozent (83 Sitze), doch blieb sie vor allem in den ostdeutschen Bundesländern einflussreich – während gleichzeitig die Kritik an ihren Verbindungen zu extremistischen Kreisen zunahm.

2021 lehnte das Bundesverwaltungsamt in Köln den Förderantrag der Stiftung ab. Die Behörde begründete dies damit, dass die AfD die Voraussetzung, in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen Mandate errungen zu haben, nicht erfülle. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Entscheidung später, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung zu.

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Der Streit gelangte schließlich vor das Bundesverfassungsgericht, das die damaligen Förderregeln 2023 für verfassungswidrig erklärte. In der Folge wurde 2024 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet – das jedoch nicht rückwirkend auf den Antrag für 2021 anwendbar ist. Nun wird sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einer mündlichen Verhandlung am 10. März 2023 mit dem Fall befassen. Eine Entscheidung des 15. Senats wird anschließend erwartet.

Das Urteil wird darüber entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 öffentliche Gelder erhält. Zudem könnte es Präzedenzwirkung für die Finanzierung parteinaher Stiftungen in künftigen Fällen entfalten. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seit Beginn des Verfahrens geändert haben, wird die Entscheidung jedoch keine Auswirkungen auf die Förderregeln nach dem neuen Gesetz von 2024 haben.