Gescheiterte Abschiebung in Paderborn: Wie Issa al H. den Behörden entkam
Rolf-Peter ScheelGescheiterte Abschiebung in Paderborn: Wie Issa al H. den Behörden entkam
Gescheiterte Abschiebung von Issa al H. aus Paderborn wirft Fragen zu Vollzugspraktiken auf
Ein gescheiterter Versuch, Issa al H. im vergangenen Jahr aus Paderborn abzuschieben, hat Zweifel an den Verfahren der Ausländerbehörden geweckt. Beamte erschienen am 5. Juni 2023 in seiner Unterkunft – doch der Gesuchte war nicht auffindbar. Der Vorfall führte zu Änderungen bei der Dokumentation solcher Einsätze in ganz Deutschland.
Das Abschiebeteam, bestehend aus fünf Mitarbeitern der Ausländerbehörde und Polizeibeamten, traf gegen Mittag in der Dempsey-Kaserne in Paderborn ein. Sie wollten Issa al H. in Gewahrsam nehmen, doch von ihm fehlte jede Spur. Nach etwa 30 Minuten brachen die Beamten die Aktion ohne Erfolg ab.
Die Einsatzkräfte bezeichneten den gescheiterten Versuch später als "völlig normal" in solchen Fällen. Eine Durchsuchung der Räume anderer Bewohner war ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet, was ihre Handlungsmöglichkeiten einschränkte. Die Behörden vermuten, dass Issa al H. von dem geplanten Zugriff im Voraus erfahren hatte und sich rechtzeitig absetzen konnte.
Noch am selben Mittag kehrte Issa al H. in die Einrichtung zurück. Weitere Abschiebungsversuche blieben nach dem gescheiterten Einsatz aus. Spätere Berichte zeigten, dass Abschiebungen aus der Dempsey-Kaserne eine geringere Erfolgsquote aufwiesen als aus anderen Unterkünften.
Nach dem Messerangriff in Solingen wurden neue Regeln eingeführt: Einsatzkräfte müssen seitdem nach jedem gescheiterten Versuch einen schriftlichen Bericht vorlegen, um solche Vorfälle transparenter zu dokumentieren.
Der fehlgeschlagene Abschiebungsversuch offenbarten damals Lücken in den Vollzugsverfahren. Seither gelten strengere Meldepflichten für vergleichbare Fälle. Issa al H. blieb nach dem gescheiterten Versuch in der Einrichtung – weitere Maßnahmen gegen ihn wurden nicht ergriffen.






