Heino gibt Solidaritätskonzert für bestraften Feuerwehrmann in Bad Belzig
Milan SüßebierHeino gibt Solidaritätskonzert für bestraften Feuerwehrmann in Bad Belzig
87-jährige deutsche Musiklegende gibt Solidaritätskonzert in Bad Belzig
Am Samstag betrat eine 87-jährige Ikone der deutschen Musikbühne in Bad Belzig die Bühne, um einen Feuerwehrmann zu unterstützen, der für das Abspielen einer umstrittenen Version der Nationalhymne bestraft worden war. Heinos Konzert lockte zahlreiche Besucher sowie Kameraden aus Sachsen und Thüringen an, die sich allesamt hinter Richard Mänder stellten. Die Veranstaltung entwickelte sich zu einem Treffpunkt für all jene, die die Sanktionen gegen ihn ablehnen.
Der Streit hatte begonnen, als Mänder, selbst Feuerwehrmann, Heinos Aufnahme der deutschen Nationalhymne aus den 1970er-Jahren abspielte – inklusive aller drei Strophen. Daraufhin wurde er von der Deutschen Feuerwehr-Gemeinschaft aus sämtlichen offiziellen Funktionen entfernt. Mänder weist jede rechtsextreme Gesinnung von sich und bezeichnet die Strafe als ungerechtfertigt.
Heinos Manager, Helmut Werner, bestätigte, dass das Konzert eine bewusste Solidaritätsbekundung gewesen sei. Der Sänger präsentierte unter anderem seinen Hit Layla, der von Kritikern als sexistisch bezeichnet wird, doch das Publikum jubelte begeistert. Bei der Zugabe intonierte Heino Schwarzbraun ist die Haselnuss, woraufhin Teile der Menge "Ostdeutschland!" skandierten.
Lars Schieske, AfD-Bundestagsabgeordneter, war vor Ort und beschrieb die Stimmung als "eng verbunden". Bisher hat jedoch keine politische Gruppierung öffentlich die Entscheidung der Feuerwehr angefochten oder Mänder unterstützt. Der Verband bleibt bei seiner Haltung und beharrt darauf, die Sanktionen aufrechtzuerhalten.
Das Konzert machte die tiefen Gräben in der Debatte um Mänders Fall deutlich: Seine Unterstützer halten die Maßnahmen für überzogen. Heinos Auftritt unterstrich die Haltung des Widerstands, doch die Feuerwehr-Gemeinschaft zeigt sich unnachgiebig. Vorerst bleibt Mänder von seinen früheren Aufgaben ausgeschlossen – und die Diskussion geht weiter.






