Herbstfortbildung für Standesbeamte: Neue Regeln zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz
Iwona RoggeHerbstfortbildung für Standesbeamte: Neue Regeln zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz
Rund 60 Standesbeamte aus dem gesamten Kreisgebiet trafen sich in Ibbenbüren zu ihrer Herbstfortbildung. Die Veranstaltung fand am 9. Oktober 2025 in der örtlichen Feuerwehr- und Rettungswache statt. Im Mittelpunkt standen aktuelle Änderungen im Namensrecht sowie das Selbstbestimmungsgesetz.
Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Ibbenbürener Bürgeramts, eröffneten die Schulung. Beide begrüßten die Teilnehmer, bevor die Diskussionen zu rechtlichen Neuerungen und praktischen Herausforderungen begannen.
Der Fokus der Fortbildung lag auf den neuen Namensvorschriften, insbesondere den Regelungen zur Namenswahl nach der Heirat. Zudem setzten sich die Standesbeamten mit den Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf ihre Arbeit auseinander.
Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Berufsverbands der Standesbeamten Westfalen-Lippe, leiteten die Fachvorträge. Ihre Beiträge behandelten sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch konkrete Praxisfälle, mit denen Standesbeamte im Kreis konfrontiert sind.
Die Veranstaltung vermittelte den Teilnehmern aktualisierte Handlungsanweisungen zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz. Durch die Durchführung in der Ibbenbürener Feuerwehrwache wurde sichergestellt, dass Mitarbeiter aus dem gesamten Kreisgebiet auf die anstehenden Änderungen vorbereitet sind. Die Fortbildung endete mit praktischen Hinweisen zur Umsetzung der neuen Regelungen.






