16 February 2026, 07:30

Kampf um Anerkennung: Frau klagt für psychogene Blindheit vor Gericht

Ein altes Daguerreotyp eines Mannes in einem Anzug, der einen Stock hält und ernst in die Ferne schaut.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt für psychogene Blindheit vor Gericht

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt klagt gegen ein Urteil von 2023, das ihr den Anspruch auf Behindertenleistungen wegen psychogener Blindheit verweigerte. In ihrer Berufung argumentiert sie, dass dieser Zustand – bei dem es ohne physische Schäden zum Verlust des Sehvermögens kommt – rechtlich als Blindheit anerkannt werden sollte. Der Fall wird nun am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen verhandelt.

Die Klägerin hatte erstmals 2018 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Ihr Verfahren verzögerte sich jedoch, unter anderem durch die COVID-19-Pandemie, sodass ein medizinisches Gutachten erst 2022 vorgelegt wurde. Dieses ergab Widersprüche zwischen ihren Schilderungen des Sehverlusts und objektiven Tests, die bei ihrem rechten Auge fast normales Sehvermögen und beim linken sogar sehr gute Sehkraft feststellten.

Psychogene Blindheit tritt in der Regel nach schweren Traumata auf, ohne dass körperliche Schäden an Augen oder Nerven nachweisbar sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Ansprüche ab mit der Begründung, das deutsche Recht erfasse diese Erkrankung nicht als Blindheit. Das OVG muss nun klären, ob die Klägerin tatsächlich unter psychogener Blindheit leidet, ihre Beeinträchtigung übertreibt oder diese sogar vortäuscht.

Die für den Verhandlungstag erwartete Entscheidung könnte richtungsweisend dafür werden, wie psychogene Blindheit im Behindertenrecht behandelt wird. Bisher liegen aus anderen europäischen Ländern keine vergleichbaren Gerichtsurteile vor.

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Das Urteil des OVG am 27. Februar 2023 wird zeigen, ob psychogene Blindheit in Deutschland als Grund für eine Behinderung anerkannt wird. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf künftige Fälle haben, in denen Erkrankungen ohne klare körperliche Befunde eine Rolle spielen. Im Kern geht es in der Berufung der Klägerin darum, ob subjektive Erfahrungen objektive medizinische Untersuchungen überlagern können.