Kölner Ausländeramt behält beschlagnahmte Handys jahrelang ein – Kritik an umstrittenem Vorgehen
Milan SüßebierKölner Ausländeramt behält beschlagnahmte Handys jahrelang ein – Kritik an umstrittenem Vorgehen
Deutsche Einwanderungsbehörden beschlagnahmten 2023 rund 1,2 Millionen digitale Geräte – das geht aus einem Bundesmigrationsbericht hervor. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlichten Daten umfassen Smartphones, USB-Sticks und Festplatten, die von Menschen sichergestellt wurden, gegen die eine Abschiebung droht. Nun gerät eine umstrittene Praxis in Köln in die Kritik, nachdem ein Geflüchteter bei einer Abgeordneten Vorbehalte geäußert hatte.
Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit, als sich ein betroffener Geflüchteter an Clara Bünger wandte, Bundestagsabgeordnete der Linken. Bünger entdeckte, dass das Kölner Ausländeramt beschlagnahmte Geräte bis zur Ausreise einbehält – eine Vorgehensweise, die anderswo kaum Anwendung findet. Die meisten anderen Städte geben die Geräte zurück, sobald die Daten kopiert sind, doch Köln behält sie auf unbestimmte Zeit, da Abschiebeverfahren oft Jahre dauern.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen schuf die Bundesregierung 2023, als sie das Einwanderungsrecht verschärfte. Seitdem fertigen die Behörden routinemäßig digitale Kopien aller Gerätedaten an, einschließlich in der Cloud gespeicherter Informationen. Zwar ist die Praxis rechtlich zulässig, doch Kritiker sehen darin eine ethisch fragwürdige Grauzone.
Christina Boeck, eine Juristin, leitet seit 2022 das Kölner Ausländeramt. Unter ihrer Führung wurden seit Januar bereits 130 Geräte beschlagnahmt – fast 40 Prozent aller Sicherstellungen in Nordrhein-Westfalen, wo im selben Zeitraum insgesamt nur 344 Geräte eingezogen wurden. Bei den meisten beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich um Mobiltelefone von Personen, gegen die eine Ausreisepflicht besteht.
Die Kölner Praxis sticht durch ihre strengen Aufbewahrungsregeln hervor, während andere Regionen weniger restriktive Maßnahmen ergreifen. Da Abschiebefristen oft ungewiss sind, können Betroffene jahrelang ohne ihre Geräte auskommen. Der Fall zeigt, wie gesetzliche Änderungen zu deutlichen Unterschieden in der Umsetzung innerhalb Deutschlands führen können.






