Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
Veröffentlichungsdatum: 19. Dezember 2025
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Artikel: Die Stadt Marl bereitet die Modernisierung ihrer Sportstätten mit Hilfe eines Bundesförderprogramms vor. Bis Januar 2026 können Anträge für Sanierungsprojekte eingereicht werden – mehrere lokale Vereine haben bereits ihre Pläne vorgelegt. Gefördert werden Vorhaben, die über die Stadtgrenzen hinaus von Bedeutung sind.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt für 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro bereit. Städte und Gemeinden können Zuschüsse für die Renovierung von Turnhallen, Schwimmbädern, Sportplätzen, Umkleideräumen und Lagerflächen beantragen. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und klimaneutrale Transformation“.
In Marl laufen derzeit erste Prüfungen der Projektvorschläge. Geplant sind unter anderem die Sanierung der Sportanlage der Willy-Brandt-Schule, der Einbau eines neuen Kunstrasens für den FC Marl sowie Modernisierungen in den Bädern Guido-Heiland-Bad und Bürgerbad Hüls. Zudem stehen das Sportzentrum Loekamp und ein Übungsraum des DLRG auf der Liste. Bis zum 15. Januar 2026 müssen die Kommunen digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten, sofern die Gemeinde eine finanzielle Notlage nachweist. Genehmigte Maßnahmen müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Details zu den eingereichten Anträgen und den beteiligten Trägern sind noch nicht öffentlich.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Sportinfrastruktur mit regionaler Strahlkraft. Marls ausgewählte Projekte müssen die Bundesrichtlinien erfüllen und die vorgegebenen Fristen einhalten. Bei Bewilligung sollen die Modernisierungen innerhalb der nächsten sechs Jahre umgesetzt werden.
