09 May 2026, 08:31

Münster plant neues Gewerbe- und Wohngebiet an der Westfalenstraße in Hiltrup

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit beschrifteten Abschnitten und Textdetails zu Gebäuden, Straßen und anderen Merkmalen.

Münster plant neues Gewerbe- und Wohngebiet an der Westfalenstraße in Hiltrup

Münster plant Umgestaltung eines Abschnitts der Westfalenstraße in Hiltrup

Die Stadt Münster bereitet die Umwandlung eines Teils der Westfalenstraße im Stadtteil Hiltrup vor. Neue Pläne sehen Gewerbeflächen und Wohnungen vor, um die lokale Entwicklung zu fördern. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, die Vorschläge zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, bevor die endgültigen Entscheidungen fallen.

Vom 20. Oktober bis zum 20. November liegen die Entwürfe für die 140. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 647 online zur Einsicht bereit. Die Unterlagen skizzieren die geplanten Veränderungen für das Gebiet gegenüber der Hiltruper Schwimmhalle. Interessierte können die Pläne auch persönlich im Kundenzentrum für Planung und Bau während der regulären Öffnungszeiten einsehen.

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In der ersten Phase liegt der Fokus auf den Erdgeschossflächen der Westfalenstraße, die für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Darüber entstehen Wohnungen, um das Wohnraumangebot zu erweitern. Weiter hinten sieht die Planung zweistöckige Wohngebäude in offener Bauweise vor, die sich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügen sollen.

Ziel der Stadt ist es, Rahmenbedingungen für neue Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig ein moderates Wohnwachstum westlich der Westfalenstraße zu ermöglichen. Bei Fragen können Termine unter der Rufnummer 02 51/4 92-61 95 vereinbart werden. Rückmeldungen zu den Plänen müssen bis zum 20. November eingereicht werden.

Für die Umsetzung der geplanten Änderungen muss die Stadt den Bebauungsplan Nr. 647 beschließen und den Flächennutzungsplan anpassen. Nach der Genehmigung entsteht entlang der Westfalenstraße ein gemischtes Nutzungsgebiet. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können bis zum Stichtag ihre Meinung zu den Entwürfen äußern.

Quelle