07 January 2026, 07:14

Münsterer Gericht grenzt Meinungsfreiheit und Israel-Kritik neu ab

Eine Person in der Mitte hält ein Schild mit einer Aufschrift, steht auf dem Boden, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

Münsterer Gericht grenzt Meinungsfreiheit und Israel-Kritik neu ab

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Aberkennung des Existenzrechts Israels nicht automatisch eine Straftat darstellt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erließ am Freitag eine Eilentscheidung, wonach solche Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch Verbote für bestimmte Parolen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Gaza-Konflikt.

Das Gericht prüfte, ob Sprüche, die Israels Existenz infrage stellen, bei öffentlichen Versammlungen untersagt werden dürfen. Es kam zu dem Schluss, dass ein pauschales Verbot der Leugnung von Israels Existenzrecht gegen den Schutz der freien Rede verstoßen würde. Die Richter betonten, dass nicht jede Kritik an Israel als Aufstachelung zu Gewalt oder Unterstützung von Gewalt gewertet werden könne.

Das OVG hob das Verbot des Spruchs „Es gibt nur einen Staat – Palästina 48“ auf, da es keinen direkten Bezug zur Hamas sehe. Gleichzeitig bestätigte es jedoch die Einschränkungen für „Yalla, yalla, Intifada“, mit der Begründung, ein unvoreingenommener Beobachter werde dies als Aufruf zu gewaltsamem Widerstand interpretieren. Das Gericht verwies darauf, dass der Begriff „Intifada“ in der öffentlichen Wahrnehmung nicht klar zwischen friedlichem und bewaffnetem Widerstand trenne.

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Eine weitere Parole, „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“, bleibt verboten. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, ihre Verwendung entspreche den Zielen der Hamas, obwohl sie formal als Freiheitsforderung formuliert sei. Die Entscheidung folgt auf widersprüchliche Urteile unterer Instanzen, sodass eine abschließende höchstrichterliche Klärung noch aussteht.

Die Eilentscheidung bedeutet, dass einige israelkritische Parolen nicht mehr pauschal verboten werden können, während andere weiterhin Beschränkungen unterliegen. Während niedrigere Gerichte zuvor uneinheitlich urteilten, schafft der Beschluss des OVG vorläufig Klarheit. Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung in der Sache steht jedoch noch aus.