NRW-Kommunen drohen Bürgern Rechnungen für Fehlalarme der Rettungskräfte an
Iwona Rogge"Fehlalarme" bei der Notrufzentrale - Müssen Bürger die Kosten tragen? - NRW-Kommunen drohen Bürgern Rechnungen für Fehlalarme der Rettungskräfte an
Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) könnten bald Bürger für bestimmte Notfalleinsätze in Rechnung stellen. Der Schritt kommt, als lokale Behörden mit steigenden Kosten durch Fehlalarme kämpfen – Fälle, in denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Da keine klare rechtliche Lösung in Sicht ist, wachsen die Spannungen zwischen den Städten, der Landesregierung und den Krankenkassen.
Der Städtetag NRW hat gewarnt, dass Gemeinden bald Rechnungen an Einwohner für bestimmte Rettungseinsätze verschicken könnten. Der Verband schätzt, dass etwa jeder fünfte Einsatz in der Region ein Fehlalarm ist, was die Haushalte der Kommunen stark belastet. Wenn die Städte diese Kosten allein tragen müssen, könnten sie jährlich mit mindestens 250 Millionen Euro belastet werden.
Das NRW-Gesundheitsministerium erklärt, es gebe keine rechtliche Grundlage, um künftig die Kosten für Fehlalarme zu übernehmen. Zudem fehle die Befugnis, Krankenkassen zur Zahlung in solchen Fällen zu verpflichten. Zwar prüfe das Ministerium mögliche Kompromisse, räumt aber ein, dass es keine landesweiten Daten darüber gibt, wie häufig Fehlalarme vorkommen.
Der Städtetag fordert das Ministerium auf, in Verhandlungen mit den Kassen einzutreten. Zudem soll die Bundesregierung eine Lücke im Sozialgesetzbuch schließen, um die Abrechnung von Vor-Ort-Behandlungen oder Arztbesuchen zu ermöglichen. Ohne Änderungen müssten Bürger die Kosten selbst bei ihren Versicherungen zurückfordern – ein Verfahren, das viele davon abhalten könnte, im Notfall den Rettungsdienst zu rufen.
Die aktuellen Regeln belasten die Kommunen finanziell, da sie die Notfallversorgung tragen – nicht das Land. Ohne schnelle Lösung stehen die lokalen Verantwortlichen unter Druck, eine Lösung zu finden.
Der Streit stellt die Städte in NRW vor schwierige Entscheidungen. Kommt es zu keiner Einigung, könnten Bürger auch dann Rechnungen für Rettungseinsätze erhalten, wenn kein Krankenhaustransport nötig war. Gleichzeitig bleiben die kommunalen Haushalte belastet – es sei denn, es gibt rechtliche oder finanzielle Reformen.
