Rodungsverbot ab 1. März: Warum Bäume und Sträucher jetzt tabu sind
Milan SüßebierRodungsverbot ab 1. März: Warum Bäume und Sträucher jetzt tabu sind
Bundesweites Rodungsverbot: Bäume und Sträucher sind vom 1. März bis 30. September geschützt
Ab sofort gilt in ganz Deutschland ein generelles Verbot, Bäume oder Sträucher zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die Schutzfrist erstreckt sich jährlich vom 1. März bis zum 30. September und dient dem Schutz brütender Vögel, Insekten und anderer Wildtiere in ihrer aktivsten Phase.
Betroffen sind alle Maßnahmen wie das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen. Die Regelung gilt sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Grund – mit nur wenigen Ausnahmen. Selbst außerhalb der geschützten Monate kann ein starker Rückschnitt oder die Entfernung alter Bäume eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern, bevor mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Ausnahmen sind möglich, etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen, Vorhaben im öffentlichen Interesse oder Arbeiten zur Verkehrssicherheit – sofern die zuständigen Stellen ihre Zustimmung erteilen. Zudem sind Eingriffe nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie genehmigte Bauprojekte mit minimalem Vegetationsverlust von der Regelung ausgenommen.
Wer Rückschnittarbeiten plant, sollte sich vorab an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Dort wird geprüft, ob eine Ausnahme greift. Verstöße gegen das Rodungsverbot können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, da die Behörden konsequent kontrollieren.
Die aktuellen Bestimmungen erlauben das Schneiden von Bäumen und Sträuchern noch bis zum 28. Februar 2026. Danach gelten wieder die gleichen saisonalen Einschränkungen.
Ziel der Regelung ist es, Störungen der Tierwelt während der kritischen Brut- und Nistzeiten zu minimieren. Anwohner müssen die Vorgaben einhalten, andernfalls drohen Strafen. Die Behörden überwachen die Einhaltung streng und prüfen Ausnahmeanträge im Einzelfall.






