Schweinehalter kämpfen mit Meldefristen-Chaos zu Jahresbeginn 2025
Rolf-Peter ScheelSchweinehalter kämpfen mit Meldefristen-Chaos zu Jahresbeginn 2025
Schweinehalter im ganzen Land stehen zu Jahresbeginn vor einer hektischen Phase mit mehreren Meldefristen. Zwischen dem 1. und 15. Januar müssen sie wichtige Daten in verschiedene Systeme eingeben, darunter Bestandszahlen, Antibiotikaeinsatz und Biosicherheitskontrollen. Die Änderungen ergeben sich aus neuen Vorschriften und jährlichen Meldezyklen, die ältere halbjährliche Pflichten ersetzen.
Die erste Aufgabe betrifft die Antibiotika-Datenbank (TAM), in der Landwirte bis zum 14. Januar ihren Produktionstyp und die Bestandszahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 angeben müssen. Selbst Betriebe, die in diesem Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben, müssen eine Nullmeldung abgeben – allerdings sind sie von der Bewegungsmeldung befreit.
Auch Höfe, die am 1. Januar gar keine Schweine halten, müssen eine Nullmeldung einreichen, um weiterhin förderfähig zu bleiben. Gleichzeitig sind Tierhalter verpflichtet, ihre Bestände bei der Tierseuchenkasse ihres Bundeslandes zu melden, wobei die Fristen je nach Region variieren. Die Meldegrenzen unterscheiden sich: 250 Tiere bei Mastferkeln und Mastschweinen, 85 bei Zuchtsauen oder Sauen mit Ferkeln. Bis zum 15. Januar müssen Landwirte zudem ihren jährlichen Bestandsbericht über HI-Tier einreichen, der die Tierzahlen vom 1. Januar widerspiegelt.
Das QS-Qualitätssicherungssystem hat verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen eingeführt, die seit dem 1. Januar gelten. Betriebe, die diesem System unterliegen, müssen die Einhaltung dieser Regeln bis zum 31. März des Folgejahres überprüfen und bestätigen. Zudem müssen Höfe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, ihre jährliche Bewertung von Stallklima und Trinkwasserqualität abschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass technische Systeme und Wasserqualität den geforderten Standards entsprechen.
Ab Januar 2026 wird die Antibiotika-Meldung von einem halbjährlichen auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Diese Änderung soll die Abläufe für Landwirte langfristig vereinfachen.
Die ersten beiden Januarwochen sind für Schweinehalter eine entscheidende Phase, in der sich Meldefristen für Bestandsberichte, Antibiotikadokumentationen und Biosicherheitskontrollen überschneiden. Versäumte Meldungen – selbst Nullberichte – können sich auf Förderfähigkeit oder Compliance auswirken. Die Umstellung auf jährliche Meldungen ab nächstem Jahr könnte zwar Entlastung bringen, doch die aktuellen Anforderungen bleiben streng.
