08 June 2026, 06:23

Stadtrat lehnt drei Einsprüche gegen Sitzverteilung ab – AfD und Wahlausschuss scheitern

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtrat lehnt drei Einsprüche gegen Sitzverteilung ab – AfD und Wahlausschuss scheitern

Drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat wurden von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen. Die Beschwerden, eingereicht von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einem Vertreter der AfD, richteten sich gegen die mathematische Methode zur Sitzvergabe. Die Behörden erklärten sie aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.

Die Einsprüche stammten von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie vom Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz. Sie zweifelten die Fairness des Berechnungsverfahrens an und forderten eine Überprüfung der angewandten Methode.

Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Die Verwaltung stellte jedoch fest, dass sich die Einsprechenden auf Geschäftsordnungen für Rat und Ausschüsse berufen hatten, die in diesem Fall nicht anwendbar sind.

Der Wahlprüfungsausschuss wird die Einsprüche zunächst vor der konstituierenden Sitzung des Rates prüfen. Nach dieser ersten Prüfung entscheidet der neu gebildete Rat endgültig darüber, ob die Beschwerden aufrechterhalten oder abgelehnt werden.

Die Ablehnung der Einsprüche bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Das Prüfverfahren wird während der ersten Ratssitzung fortgesetzt, in der die neuen Mitglieder die Berechtigung der Beschwerden bewerten. Eine endgültige Entscheidung wird klären, ob Änderungen bei der Sitzvergabe erforderlich sind.

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