08 June 2026, 22:34

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird Bürgermeister oder Landrat?

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird Bürgermeister oder Landrat?

Stichwahl für das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025

Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie für den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben – dabei gelten je nach Wahlmethode spezifische Fristen und Verfahren.

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Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die gleichen Standorte, die bereits bei der Hauptwahl am 14. September 2025 genutzt wurden, dienen auch als Stichwahl-Lokale.

Für diejenigen, die nicht persönlich erscheinen können, bleibt die Briefwahl eine Option. Die Unterlagen können beim direkten Wahlbüro der Stadt gegen Vorlage eines gültigen Ausweises angefordert werden. Ausgefüllte Stimmzettel müssen bis spätestens 16 Uhr am Sonntag, dem 28. September, in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlbüro eingeworfen werden.

Wähler, die bereits vor der Hauptwahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Diese werden am Montag, dem 22. September, zugestellt. Wer bis dahin keine Unterlagen erhalten hat, kann das Problem bis 12 Uhr am Samstag, dem 27. September, im Wahlbüro melden und Ersatz anfordern.

In Notfällen – etwa bei plötzlicher Erkrankung – können Wähler die Briefwahlunterlagen noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine bevollmächtigte Person erforderlich, die die Unterlagen abholt.

Das Wahlbüro kann zudem bestätigen, ob eine Briefwahl beantragt wurde, und den Zustellstatus der Unterlagen nachverfolgen. Wer vor dem 14. September Briefwahl beantragt hat, darf am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abstimmen.

Die Stichwahl entscheidet sowohl über das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach als auch über den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises. Wähler müssen die Fristen für die Briefwahl einhalten oder am 28. September innerhalb der Öffnungszeiten im Wahllokal erscheinen.

Quelle