Streiks der Deutschen Bahn: Schulpflicht in NRW bleibt trotz Verkehrsausfällen bestehen
Rolf-Peter ScheelStreiks der Deutschen Bahn: Schulpflicht in NRW bleibt trotz Verkehrsausfällen bestehen
Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen bleibt trotz Deutsche Bahn-Streiks bestehen
Trotz der angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Verkehr bleibt die Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen bestehen. Das Schulministerium erinnerte Eltern daran, dass Kinder auch bei Ausfällen von Bussen und der Deutschen Bahn zum Unterricht erscheinen müssen. Die Behörden riefen die Familien auf, sich auf die für den 2. und 3. Februar 2026 geplanten Streiks vorzubereiten.
Das Ministerium betonte, dass ausgefallene Verkehrsverbindungen allein kein Grund seien, dem Unterricht fernzubleiben. Fehlzeiten würden nur in Ausnahmefällen entschuldigt, wenn die Anreise tatsächlich unzumutbar werde. Bei spontanen Verkehrsausfällen müssten Eltern selbst einschätzen, ob der Schulweg für ihr Kind noch zumutbar sei.
Bei angekündigten Streiks seien die Eltern dafür verantwortlich, alternative Transportmöglichkeiten zu organisieren. Falls mit größeren Beeinträchtigungen zu rechnen sei, könnten Schulen digitale Aufgaben über Lernplattformen anbieten. Diese ersetzen jedoch nicht den Präsenzunterricht.
Bisher liegen keine Daten vor, wie sich die Streiks auf die Schulbesuchsquoten auswirken werden. Aktuelle Berichte befassen sich lediglich mit den Streikanmeldungen und Gewerkschaftsforderungen, nicht jedoch mit konkreten Zahlen zur Teilnahme in den Schulen.
Die Haltung des Ministeriums ist eindeutig: Kinder müssen zur Schule gehen, es sei denn, die Anreise ist tatsächlich nicht machbar. Eltern wurden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder pünktlich im Unterricht erscheinen. Die Schulen werden das Lernen nach Möglichkeit unterstützen, doch der Besuch des Präsenzunterrichts habe Vorrang.
