06 January 2026, 01:08

Totensonntag: Warum in NRW vor 18 Uhr die Musik verstummt

Eine Gruppe von Menschen, die auf dem Boden stehen, einige halten Schilder und Fahnen, mit einem Publikum im Hintergrund, das sitzt und steht, und ein paar Kameraleute auf der rechten Seite.

Totensonntag: Warum in NRW vor 18 Uhr die Musik verstummt

Deutschland gedachte am vergangenen Sonntag des Totensonntags, des evangelischen Buß- und Bettags. Der feierliche Anlass brachte Einschränkungen für öffentliche Unterhaltung mit sich – in Nordrhein-Westfalen galt etwa ein Musikverbot vor 18 Uhr. Selbst Fußballvereine passten ihre Traditionen an, um den lokalen Vorschriften gerecht zu werden.

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Der Tag ist für seine strengen Regeln im öffentlichen Leben bekannt. In Nordrhein-Westfalen ist es vor 18 Uhr untersagt, Musik zu spielen oder Unterhaltungsveranstaltungen abzuhalten. Die U23-Mannschaft des VfL Bochum verzichtete daher auf ihr übliches Vorspiel-Lied Bochum vor dem Anpfiff um 18 Uhr gegen den FC Gütersloh.

Auch Filmvorführungen unterliegen an religiösen Feiertagen Beschränkungen. Die FSK führt eine Liste mit über 750 an Karfreitag verbotenen Filmen, darunter Das Leben des Brian, Police Academy und sogar Heidi und Peter. Diese Maßnahmen spiegeln die lange Tradition Deutschlands wider, öffentliche Unterhaltung an Tagen religiöser Andacht einzuschränken. Über die Unterhaltungsregeln hinaus genießen deutsche Kirchen besondere staatliche Unterstützung: Finanzämter ziehen für religiöse Einrichtungen Kirchensteuern ein, und Geistliche haben Sitze in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Solche Regelungen unterstreichen die enge Verbindung von Staat und Kirche im Land.

Am Totensonntag passten sich Fußballspiele und öffentliche Veranstaltungen den gesetzlichen Vorgaben an. Das Musikverbot vor 18 Uhr in Nordrhein-Westfalen wurde eingehalten – das Spiel der VfL-Bochum-U23 begann erst nach der erlaubten Zeit. Der Tag bestätigte einmal mehr Deutschlands Tradition, das öffentliche Leben mit religiösen Bräuchen in Einklang zu bringen.