Verbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn entdeckt – Mann droht Strafverfahren
Milan SüßebierVerbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn entdeckt – Mann droht Strafverfahren
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle am Schalter für Großgepäck einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Reisenden. Das Gerät gehörte einem 42-jährigen Marokkaner.
Der Elektroschocker verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen.
Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieben arbeitet. Die Polizei beschlagnahmte das Gerät und leitete ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes gegen ihn ein. Nach den Ermittlungen durfte der Mann seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde als Beweisstück sichergestellt. Der Fall unterstreicht die strengen gesetzlichen Beschränkungen für den Besitz nicht zugelassener Waffen in Deutschland. Dem Mann drohen nun mögliche rechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz.






