Verbraucherfalle 1N Telecom: Wie falsche Verträge zu unerwarteten Forderungen führen
Milan SüßebierVerbraucherfalle 1N Telecom: Wie falsche Verträge zu unerwarteten Forderungen führen
Kunden in ganz Deutschland mit unerwarteten Forderungen konfrontiert – nach irreführenden Verträgen mit 1N Telecom
Tausende Verbraucher in Deutschland sehen sich plötzlich mit unerwarteten Zahlungsforderungen konfrontiert, nachdem sie durch täuschende Verträge mit dem Anbieter 1N Telecom in die Falle gelockt wurden. Viele glaubten, sie würden lediglich ihre bestehenden Verträge bei der Deutschen Telekom verlängern – doch stattdessen fanden sie sich in einem überflüssigen Zweitvertrag für einen Festnetzanschluss wieder. Nun treibt eine Inkassofirma die Betroffenen mit hohen Forderungen in die Enge und löst damit Empörung bei Verbraucherschützern aus.
Der Skandal nahm seinen Lauf, als 1N Telecom unaufgefordert Werbung und gefälschte Gewinnbenachrichtigungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickte. Einige Empfänger unterschrieben die zugesandten Dokumente in dem Glauben, sie würden damit ihre bestehenden Verträge verlängern. Tatsächlich wurde ihr ursprünglicher Anschluss jedoch gekündigt und durch einen neuen, oft unnötigen Festnetzvertrag bei 1N Telecom ersetzt.
Das Landgericht Leipzig urteilte kürzlich zugunsten eines Beklagten und stellte fest, dass in einem strittigen Tarifwechsel kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Das Gericht begründete dies damit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom – die lediglich über einen Internetlink in Papierform bereitgestellt wurden – unwirksam seien. Dennoch verkaufte das Unternehmen seine strittigen Forderungen an die TPI Investment GmbH, die nun ehemalige Kunden mit Zahlungsaufforderungen unter Druck setzt.
TPI Investment verschickt Vergleichsangebote in Höhe von 200 Euro pro Person und droht mit höheren Forderungen, falls nicht gezahlt wird. Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach, bezeichnet diese Vorgehensweise als "dreist und skrupellos". Sie rät Betroffenen dringend, die Forderungen zurückzuweisen und sich nicht aus Angst zur Zahlung drängen zu lassen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen stuft die gesamte Praxis als inakzeptabel ein. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom, die niemals den Anbieter wechseln wollten. Stattdessen wurden sie unter falschen Versprechungen in einen zweiten, überflüssigen Vertrag gelockt.
Das Leipziger Urteil setzt ein wichtiges Signal gegen die Vertragspraxis von 1N Telecom. Dennoch setzt TPI Investment die Verfolgung ehemaliger Kunden fort. Verbraucherschützer raten Betroffenen, standhaft zu bleiben und die Forderungen abzulehnen. Gleichzeitig warnen sie andere Verbraucher davor, unaufgeforderte Vertragsangebote unkritisch zu unterzeichnen.






