28 April 2026, 02:33

Volkstrauertag: Öffentliche Veranstaltungen müssen ab sofort angemeldet werden

Kriegsdenkmal in einer Stadtstraße umgeben von Kränzen, mit Menschen auf Bänken, Fahrzeugen, Verkehrsampeln, Laternenmasten, Bäumen, Gebäuden und Himmel im Hintergrund.

Volkstrauertag: Öffentliche Veranstaltungen müssen ab sofort angemeldet werden

Öffentliche Veranstaltungen zum Volkstrauertag am 16. November müssen künftig angemeldet werden. Veranstalter haben bis zum 9. November Zeit, ihre Angaben bei den zuständigen Behörden einzureichen. Die Regelung gilt für alle öffentlichen Zusammenkünfte.

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt hat die neue Pflicht bekannt gegeben. Veranstaltungen müssen entweder beim städtischen Ordnungsamt oder bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerland registriert werden. Durch die Anmeldung stellen die Behörden sicher, dass sie über Zweck, Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung informiert sind.

Anträge können formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite eingereicht werden. Veranstalter müssen dabei zentrale Angaben machen, darunter die Namen der Verantwortlichen, das Datum, die Uhrzeit und den Veranstaltungsort. Die Frist für die Einreichung endet am 9. November – eine Woche vor den Gedenkfeiern.

Die Maßnahme betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag. Die Behörden nutzen die Daten, um Sicherheit und Logistik zu koordinieren. Wer die Frist versäumt, muss mit Verzögerungen oder Einschränkungen rechnen.

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