Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtiger VHS-Vortrag in Ibbenbüren
Milan SüßebierVorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtiger VHS-Vortrag in Ibbenbüren
Volkshochschule Ibbenbüren veranstaltet Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am 3. März
Mit dem 18. Lebensjahr endet die elterliche Sorge – junge Erwachsene haben dann automatisch keine gesetzliche Vertretung mehr in medizinischen oder finanziellen Angelegenheiten. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ermöglichen es, vertrauenswürdige Vertreter zu benennen und die eigenen Wünsche im Voraus festzuhalten.
Im Rahmen des Vortrags erläutert Richter, wie man bevollmächtigte Vertreter bestellt und deren Befugnisse klar regelt. Bis zum Ende der Veranstaltung wissen die Teilnehmer, wie sie ihre Unterlagen selbst erstellen können. Die Kursgebühr beträgt 14,00 Euro, optional kann gegen einen Aufpreis von 4,00 Euro eine ergänzende Arbeitshilfe erworben werden, die am Abend ausgehändigt wird.
Richter veranschaulicht die Inhalte anhand von Praxisbeispielen, doch konkrete Formulierungsvorschläge oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen aus seinen früheren Vorträgen oder Publikationen sind nicht öffentlich zugänglich.
Die Veranstaltung vermittelt praxisnahes Wissen für alle, die ihre Entscheidungshoheit für die Zukunft absichern möchten. Die Teilnehmer verlassen den Vortrag mit der Fähigkeit, rechtlich bindende Dokumente selbst zu verfassen. Eine Anmeldung ist bis zum Veranstaltungstermin über die Volkshochschule Ibbenbüren möglich.
