Warum Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Karsamstag, auch Ostersamstag genannt, ist ein zentraler Tag im christlichen Kalender. Er fällt auf den Tag vor Ostersonntag und markiert das Ende der Fastenzeit. Obwohl er eine große religiöse Bedeutung hat, gilt er in Deutschland und den Nachbarländern nicht als gesetzlicher Feiertag.
Theologisch wird der Tag als Karsamstag bezeichnet, auch wenn viele Menschen ihn umgangssprachlich Ostersamstag nennen. Als bewegliches Fest ändert sich sein Datum jährlich nach kirchlichen Berechnungen. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April.
In Deutschland ist Karsamstag in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen, wenn der Tag in ihre reguläre Arbeitszeit fällt. Ein automatischer Anspruch auf Zusatzvergütung oder freien Tag besteht nicht, auch wenn in manchen Regionen zu stiller Besinnung ermutigt wird.
Auch Österreich und die Schweiz handhaben den Tag ähnlich. Beide Länder behandeln ihn als normalen Werktag ohne besonderen rechtlichen Status. Behörden und Unternehmen haben in der Regel reguläre Öffnungszeiten, wenn auch in einigen Regionen leicht verkürzte Zeiten möglich sind.
Für viele Christen bleibt Karsamstag ein Tag der stillen Einkehr. Rechtlich jedoch hat er in Deutschland, Österreich und der Schweiz keinen Sonderstatus. Arbeitnehmer und Betriebe gehen ihren gewohnten Tätigkeiten nach – es sei denn, lokale Bräuche sehen etwas anderes vor.






