Wie eine **Frau** die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kämpfte
Rolf-Peter ScheelWie eine **Frau** die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kämpfte
Grundgesetz: Wie eine Frau die Gleichberechtigung in der Verfassung verankerte
Elisabeth Selbert mobilisierte 1948 Frauen im ganzen Land. Ihre Initiative brachte die Gleichstellung ins Grundgesetz.
Elisabeth Selbert spielte eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung der deutschen Nachkriegsverfassung. Als Mitglied des Parlamentarischen Rates kämpfte sie 1948 unermüdlich dafür, die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz zu verankern. Ihr Einsatz führte zu einer historischen Veränderung, deren Wirkung bis heute spürbar ist.
Geboren 1896, arbeitete Selbert zunächst bei der Reichspost, bevor sie ein Jurastudium aufnahm. 1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat gewählt – jenes Gremium, das für die Ausarbeitung des Grundgesetzes der neu gegründeten Bundesrepublik verantwortlich war.
Ihr erster Vorstoß, die Gleichberechtigung in die Verfassung aufzunehmen, scheiterte zunächst an der Ablehnung der eigenen Partei. Doch Selbert gab nicht auf. Stattdessen startete sie eine öffentliche Kampagne: Sie ließ Abgeordnete mit Postkarten und Telegrammen überhaufen, in denen gleichberechtigte Rechte gefordert wurden. Der Druck zeigte Wirkung – eine erneute Abstimmung wurde erzwungen.
Am 18. Januar 1949 trug ihr Beharrungsvermögen Früchte: Der Rat stimmte einstimmig für Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz, der festhält: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese Bestimmung wurde zu einem Grundpfeiler der neuen Verfassung.
Selberts Einfluss beschränkte sich nicht auf das Grundgesetz. Ihr Engagement trug dazu bei, den sogenannten „Gehorchamsparagrafen“ im Bürgerlichen Gesetzbuch abzuschaffen, der Ehemänner bisher berechtigt hatte, über ihre Frauen zu bestimmen. Während der Debatten erklärte sie unmissverständlich: „Herr Präsident, ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ muss nur einmal in unserem Grundgesetz stehen – weil es überall gelten muss!“
Trotz ihrer Verdienste gelang es ihr nicht, bei den ersten Bundestagswahlen ein Mandat zu erringen. Doch ihr Vermächtnis blieb bestehen – sie gilt bis heute als eine der „Mütter des Grundgesetzes“.
Die von Selbert vorangetriebenen Reformen prägten das deutsche Familienrecht neu und setzten einen rechtlichen Präzedenzfall für Gleichstellung. Ihr unermüdlicher Einsatz sorgte dafür, dass Frauenrechte nicht nur versprochen, sondern verfassungsrechtlich verankert wurden. Noch immer bildet ihr Wirken eine zentrale Grundlage für die Gleichberechtigung in Deutschland.
