Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin – Gericht sieht Verzweiflung statt Tötungsabsicht
Jacqueline RöhrdanzEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin – Gericht sieht Verzweiflung statt Tötungsabsicht
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht urteilte, dass die Tat aus Verzweiflung und nicht aus Tötungsabsicht begangen wurde.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes angeklagt und ihm niedrige Beweggründe vorgeworfen. Doch das Gericht fand keine Beweise für Rache oder übersteigerten Besitzanspruch. Stattdessen gelangte es zu der Überzeugung, dass Hoffnungslosigkeit und emotionale Ausweglosigkeit seine Handlung prägten.
Sowohl Anklage als auch Verteidigung einigten sich schließlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags. Wie im Prozess hervorging, hatte die Frau die Beziehung beenden wollen – ein Umstand, der zu der tragischen Tat beitrug. Das Urteil ist zwar gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich bleibt.
Der Mann muss nun ein Jahrzehnt hinter Gittern verbüßen. Ausschlaggebend für das Urteil war sein seelischer Zustand zum Zeitpunkt der Tat, nicht etwa vorsätzliche Boshaftigkeit. Der Fall könnte jedoch noch einmal vor Gericht landen.






