06 March 2026, 20:30

Zoll stoppt Transporter mit verbotenem Wärmebildgerät und undeklariertem BMW X6

Ein Computerbildschirm mit einer Nachricht, die in fetter, schwarzer Schrift mit weißer Umrandung und einem Logo der niederländischen Nationalpolizei mit einem blauen Schild und einem weißen Stern in der Mitte lautet: "Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt."

Zoll stoppt Transporter mit verbotenem Wärmebildgerät und undeklariertem BMW X6

Zwei rumänische Männer wurden auf der Autobahn A44 angehalten, nachdem Zollbeamte bei einer Routinekontrolle ein verbotenes Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre entdeckt hatten. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, war in einem Transporter versteckt, der nicht deklarierte Waren transportierte – darunter ein defekter BMW X6 ohne die erforderlichen Importpapiere.

Der Vorfall ereignete sich, als Beamte einen in Rumänien zugelassenen Kleintransporter kontrollierten, der von Großbritannien auf dem Weg nach Rumänien war. Im Inneren fanden sie ein Wärmebildgerät mit integrierter Montageschiene, das für die Befestigung an einer Schusswaffe konzipiert ist – ein klarer Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz. Das Zielfernrohr wurde sofort als verbotenes Gut beschlagnahmt.

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Im Transporter befand sich zudem ein BMW X6 mit einem Zollwert von 4.000 Euro, für den die notwendigen Importdokumente und der Nachweis über die Entrichtung der Einfuhrabgaben fehlten. Das Fahrzeug wies einen defekten Turbolader auf und wurde auf einem Anhänger transportiert. Die Behörden ermittelten, dass die Männer etwa 3.250 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben schuldeten.

Beide Reisende gaben an, für eine rumänische Transportfirma zu arbeiten, und gerieten unter den Verdacht der Steuerhinterziehung sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg leitete ein Strafverfahren ein und beauftragte den Zoll mit weiteren Ermittlungen. Bevor die Männer ihre Fahrt fortsetzen durften, beglichen sie die ausstehenden Abgaben und hinterlegten eine Kaution in Höhe von 4.000 Euro.

Das Wärmebild-Zielfernrohr bleibt als verbotene Waffe beschlagnahmt. Den beiden Männern drohen nun mögliche Anklagen wegen Steuerhinterziehung und illegalen Waffenbesitzes. Die Zollbehörden untersuchen den Fall unter der Leitung der Staatsanwaltschaft weiter.

Quelle