Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen – trotz Legalisierung
Iwona RoggeGericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsamen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen – trotz Legalisierung
Ein Kölner Unternehmer darf keine getopften Cannabis-Jungpflanzen mehr verkaufen, nachdem ein Gericht diese Praxis für illegal erklärt hat. Das Urteil macht deutlich, dass trotz der jüngsten Lockerungen im Cannabisgesetz der kommerzielle Verkauf junger Pflanzen weiterhin verboten bleibt.
Der Geschäftsmann, der in Köln einen Laden betreibt, hatte bis dahin Cannabis-Stecklinge in Töpfen zum Verkauf angeboten. Die Stadtbehörden griffen ein und erließen ein Vertriebsverbot.
Das Gericht bestätigte das Verbot mit der Begründung, dass auch Jungpflanzen – selbst ohne Blüten oder Knospen – als Cannabis gelten und nicht gewerblich vertrieben werden dürfen. Es betonte, dass das Cannabis-Kontrollgesetz lediglich den nicht-kommerziellen Anbau für den Eigenbedarf erlaube, nicht jedoch den Verkauf junger Pflanzen.
In der Urteilsbegründung hieß es zudem, dass in Nordrhein-Westfalen seit Inkrafttreten des Cannabissteuergesetzes keine eingetragene Anbauvereinigung die Genehmigung erhalten habe, Stecklinge oder Jungpflanzen zu verteilen. Aus öffentlichen Unterlagen gehe hervor, dass es keine Daten zu zugelassenen Vertriebswegen gebe.
Der Unternehmer kann die Entscheidung noch anfechten und vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen Berufung einlegen.
Das Urteil unterstreicht die Einschränkungen beim kommerziellen Cannabisverkauf – selbst bei Jungpflanzen. Ohne offizielle Genehmigung dürfen Unternehmen in der Region keine jungen Cannabispflanzen legal vertreiben. Der Unternehmer steht nun vor der Wahl, das Urteil zu akzeptieren oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten.






