17 March 2026, 20:26

Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, die den Grundriss eines Gebäudes zeigt, mit begleitendem Text auf dem Papier.

Nachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Langjähriger Streit zwischen Kölner Volksbühne und Anwohner nimmt neue Wendung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen und damit eine endgültige Entscheidung weiter verzögert. Eine erneute Prüfung ist nun erforderlich.

Auslöser des Konflikts war eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer alten Druckerei in eine Wohnung. Anwohner argumentierten, dass Lärm aus dem Theater ihre Lebensqualität beeinträchtigen würde.

Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster zunächst dem Verein Freie Volksbühne recht gegeben. Es hob die Baugenehmigung auf und begründete dies mit übermäßigen Lärmemissionen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Theateraktivitäten gegen Lärmschutzvorgaben verstoßen würden.

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Das Leipziger Gericht urteilte später jedoch, dass sich das Münsteraner Urteil zu eng an einem einzelnen Lärmgrenzwert orientiert habe. Es monierte, dass weitergehende rechtliche und planerische Maßstäbe – etwa örtliche Vorschriften oder technische Lärmschutzrichtlinien – nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Daher wurde der Fall zur vertieften Prüfung nach Münster zurückverwiesen.

Die Volksbühne beharrt darauf, dass ihr Betrieb durch bestehende Rechte geschützt sei. Ihre juristische Vertretung argumentiert, dass die Theaterarbeit nicht durch neu entstandene Wohnbebauung in der Nähe eingeschränkt werden dürfe. Der betroffene Anwohner hingegen besteht darauf, dass der Lärm von Aufführungen und Veranstaltungen die geplante Wohnung unbewohnbar machen würde.

In den vorherigen Urteilen wurden keine konkreten örtlichen oder technischen Lärmstandards klar benannt. Diese Lücke trug maßgeblich zur Leipziger Entscheidung bei, den Fall zur erneuten Bewertung zurückzuverweisen.

Nun liegt der Streit wieder in Münster, wo das Gericht den Fall unter Einbeziehung eines umfassenderen Kriterienkatalogs neu bewerten muss. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob die Lärmemissionen des Theaters sämtliche relevanten Vorschriften erfüllen – und nicht nur eine einzelne Richtlinie. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob der Wohnungsumbau genehmigt wird oder die Baugenehmigung endgültig entzogen bleibt.

Quelle