NRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen
Jacqueline RöhrdanzNRW fordert Lockerung der Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der bundesweiten Vorschriften für schwimmende Solaranlagen. Der Bundesland argumentiert, dass die aktuellen Beschränkungen zur Flächenabdeckung und zu Abstandsregelungen zu streng seien und die Entwicklung behinderten. Es hat daher Vorschläge eingereicht, um diese Grenzen zu lockern und das Wachstum der erneuerbaren Energien zu fördern.
Im Januar hatte der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen Empfehlungen an Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) übermittelt. Diese sahen Änderungen in Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Nun fordert das Land die Bundesregierung auf, flexiblere Regelungen zu beschließen.
Aktuell dürfen höchstens 15 Prozent der Wasseroberfläche eines Gewässers mit Solarmodulen bedeckt werden. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben. Das Land hält diese Vorgaben nicht immer für ökologisch sinnvoll und bemängelt, dass sie Genehmigungsverfahren verzögerten.
Nordrhein-Westfalen betreibt bereits sechs schwimmende Photovoltaik-Anlagen. Die größte ist eine 5,6-Megawatt-Anlage auf einem Baggersee in Bislich. Mitte Mai hatte das Land ein Förderprogramm für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wiederaufgelegt. Der Bundesrat könnte noch vor der Sommerpause über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen.
Der Marktwert von Solarstrom ist gestiegen und erreichte im Oktober 2025 6,980 Cent pro Kilowattstunde. Die geplanten Anpassungen zielen darauf ab, die Bauvorschriften für schwimmende Solaranlagen zu erleichtern. Bei einer Zustimmung könnten sie die Projektentwicklung im Land beschleunigen. Die Änderungen würden zudem zu den Bestrebungen Nordrhein-Westfalens passen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
