NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Nordrhein-Westfalen führt eine neue Regelung ein, die GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen übernimmt. Ab dem 1. Juli 2026 trägt das Land die Kosten für berechtigte Organisationen. Von der Neuerung sollen rund 33.500 Vereine und Gruppen in der Region profitieren.
Die Regelung gilt für Live- oder aufgezeichnete Musik bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld und in Räumlichkeiten bis zu 500 Quadratmeter. Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Auftritte unterliegen weiterhin den üblichen GEMA-Gebühren. Um förderberechtigt zu sein, müssen Organisationen ihre Veranstaltungen im Voraus über ein Online-Portal anmelden, wobei die Förderung auf maximal vier Veranstaltungstage pro Jahr begrenzt ist.
Das Vorhaben wird mit einem Budget von 3 Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert und läuft bis Ende 2027. Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, lobte die Initiative als Unterstützung für Ehrenamtliche und als Bürokratieabbau. Geprüft wird zudem, ob das Programm künftig auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden soll.
Ziel der neuen Regelung ist es, die Kosten für kleine, gemeinnützige Zusammenkünfte zu senken. Sie soll das ehrenamtliche Engagement fördern und den sozialen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen stärken. Vereine und Organisationen können nun Veranstaltungen planen, ohne durch Lizenzgebühren zusätzlich belastet zu werden.






