Obdachloser mit Haftbefehlen in Gelsenkirchen festgenommen – Waffenfund erschwert Lage
Rolf-Peter ScheelObdachloser mit Haftbefehlen in Gelsenkirchen festgenommen – Waffenfund erschwert Lage
In Gelsenkirchen haben Polizisten am 14. Juni am Hauptbahnhof einen 43-jährigen obdachlosen Mann festgenommen. Der deutsche Staatsbürger war bereits aufgrund zweier Haftbefehle gesucht worden. Die Beamten nahmen ihn nach einer Routinekontrolle in Gewahrsam.
Der erste Haftbefehl bezog sich auf eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden war. Der zweite Haftbefehl ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür eine achtmonatige Strafe vorgesehen war.
Bei der Festnahme durchsuchten die Beamten den Mann und fanden ein Messer sowie einen Teleskopschlagstock. Da ihm der Besitz solcher Gegenstände gerichtlich untersagt war, wurden die Waffen beschlagnahmt. Anschließend wurde der Mann über seine Rechte in Bezug auf die Festnahme und die Ordnungswidrigkeit belehrt.
Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde er einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Nun drohen ihm zusätzlich Anklagen wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz.
Der Fall umfasst mehrere Rechtsverstöße, darunter zwei bereits bestehende Verurteilungen. Die beschlagnahmten Waffen führen zu weiteren Anklagepunkten. Die Behörden haben die Überstellung in den Vollzug abgeschlossen.
