29 December 2025, 20:53

Duisburg passt Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr an

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

Duisburg passt Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr an

Öffentliche Einrichtungen in Duisburg passen Öffnungszeiten über die Weihnachten und Neujahrsfeiertage an

Viele städtische Einrichtungen, darunter Bibliotheken, Schwimmbäder und Verwaltungsstellen, bleiben während der Festtage vorübergehend geschlossen. Einige Dienstleistungen bleiben jedoch geöffnet oder bieten eingeschränkten Zugang.

Schließzeiten der Stadtverwaltung und sozialer Einrichtungen Von Weihnachten (24. Dezember) bis Neujahr (2. Januar) stellen die meisten städtischen Verwaltungsstellen ihren Betrieb ein. Betroffen sind unter anderem kommunale Kitas, Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen sowie die aufsuchende Jugendarbeit. Die Außendienste für öffentliche Flächen arbeiten hingegen wie gewohnt weiter.

Öffnungszeiten von Bädern, Bibliotheken und Museen Alle städtischen Schwimmbäder bleiben vom 24. Dezember bis zum 1. Januar geschlossen. Die Stadtbibliothek Duisburg hat nur an den Feiertagen (25. Dezember und 1. Januar) geschlossen, ansonsten gelten die regulären Öffnungszeiten. Die Zweigstellen und der Bücherbus bleiben jedoch vom 24. Dezember bis zum 5. Januar zu. Die „Offenen Bibliotheken“ mit Selbstbedienungszugang sind vom 24. bis 26. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 1. Januar nicht zugänglich, an den übrigen Tagen können sie von Berechtigten genutzt werden. Die digitalen Angebote der Bibliothek stehen durchgehend online zur Verfügung.

Das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum öffnen am 26. Dezember, bleiben aber an den Feiertagen (24., 25., 31. Dezember und 1. Januar) geschlossen.

Notdienste und Sonderregelungen Für Notfälle ist die Leitstelle des Ordnungsamts vom 26. bis 30. Dezember telefonisch erreichbar und nimmt ab dem 2. Januar wieder den regulären Dienst auf. Eine Notfall-Sterbefallmeldung ist zudem am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar im Standesamt Rheinhausen möglich.

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Hinweis für Bürgerinnen und Bürger Aufgrund der Feiertagsregelung ruht der Großteil der öffentlichen Dienstleistungen bis Anfang Januar. Bibliotheken, Museen und Bäder nehmen ihren Betrieb zu unterschiedlichen Zeiten wieder auf, während digitale Angebote und Außendienste nicht betroffen sind. Bürgerinnen und Bürger sollten vor einem Besuch die aktuellen Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung prüfen.