30 January 2026, 09:23

Freispruch in Bonn: Akif Pirinccis juristischer Kampf geht weiter

Bundeskanzlerin Angela Merkel hält eine Rede auf dem Bratislava-Gipfel in der Slowakei, vor einem Podium mit zwei Mikrofonen, mit einem Banner und einer Flagge im Hintergrund.

Autor Pirincci wegen Aufruhrvorwürfen in Bonn freigesprochen - Freispruch in Bonn: Akif Pirinccis juristischer Kampf geht weiter

Der deutsche Autor Akif Pirincci ist in Bonn zwar vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden, doch seine juristischen Probleme sind damit nicht beendet. Ursprünglich war er 2024 zu einer Haftstrafe verurteilt worden, doch nach einer Berufung wurde der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Das Verfahren ist auch Anfang 2026 noch nicht abgeschlossen – ein endgültiges Urteil steht weiterhin aus.

Bekanntheit erlangte Pirincci erstmals 1989 mit einem Kriminalroman, dessen Protagonist eine Katze war. Im Laufe der Zeit wandelte er sich zu einem Vertreter der rechtspopulistischen Szene und wurde zu einer bekannten Figur in Kreisen mit migrationsfeindlicher Haltung. Als Gastredner bei Pegida-Kundgebungen festigte er zudem sein umstrittenes öffentliches Image.

Die Anklage ging auf einen Blogbeitrag aus dem Jahr 2022 auf seiner Website Der kleine Akif zurück. Das Bonner Amtsgericht verurteilte ihn 2024 zunächst zu einer neunmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. Das Oberlandesgericht Köln hob Teile des Urteils später auf und ordnete eine Neuverhandlung an.

In der Berufungsverhandlung reduzierte das Landgericht Bonn die Strafe auf acht Monate zur Bewährung. Die jüngste Entscheidung in Bonn kam zu dem Schluss, dass zumindest eine mögliche Auslegung seiner Äußerungen nicht die Schwelle zur strafbaren Volksverhetzung erreichte. Trotz dieses Freispruchs läuft das separate Verfahren in Berlin weiter – noch Ende 2025 fanden dort Verhandlungstage statt. Sollte er dort schuldig gesprochen werden, drohen Pirincci bis zu fünf Jahre Haft.

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Der Bonner Freispruch bedeutet noch kein Ende von Pirinccis juristischen Auseinandersetzungen. Das Berliner Verfahren wegen Volksverhetzung und Hassrede ist weiterhin anhängig, ein endgültiges Urteil steht noch aus. Dessen Ausgang wird entscheiden, ob ihm weitere Strafen nach deutschem Recht drohen.