Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Milan SüßebierDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein ist mit seinem Versuch gescheitert, den Bau eines Windparks in der Nähe seines Geländes in Meschede zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass das Projekt mit sechs Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstelle. Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau des Windparks in einer ausgewiesenen Energiezone, nur 550 Meter vom Fluggebiet entfernt.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Turbinen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um den Bau zu stoppen, und behauptete, das Projekt berge erhebliche Sicherheitsrisiken.
Das Gericht wies diese Bedenken zurück und stellte fest, dass die Risiken durch Turbulenzen bei höheren Windgeschwindigkeiten nicht nachgewiesen seien. Zudem verwies es darauf, dass Flüge bei Windstärken über 30 km/h bereits jetzt verboten sind – eine Regelung, die unverändert bleibt. Bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Betrieb mit minimalen Beeinträchtigungen fortgesetzt werden könne.
Die Behörden hatten bereits Sicherheitsvorkehrungen für den Windpark festgelegt, darunter die Inbetriebnahme der Turbinen erst ab einer Windgeschwindigkeit von 11 km/h – eine Schwelle, unter der ohnehin keine Flüge stattfinden, da der Auftrieb nicht ausreicht. Das Gericht bestätigte zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Die geplante Anlage liegt in einer im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiezone. Mit der Abweisung der Klage kann das Projekt nun wie geplant umgesetzt werden.
Das Urteil ebnet den Weg für den Bau des Windparks, während die bestehenden Flugbeschränkungen bestehen bleiben. Der Flugplatz des Vereins, einer der meistfrequentierten in Nordrhein-Westfalen, wird unter den gleichen Sicherheitsauflagen weiterbetrieben. Für die Errichtung der sechs Windkraftanlagen gibt es keine weiteren rechtlichen Hürden mehr.






