21 March 2026, 10:33

Raser mit 161 km/h in 80er-Baustelle auf A43 geblitzt – jetzt droht harte Strafe

Autobahn mit Tempolimit-Schild, Fahrzeugen, Brückenpfeilern, Laternen, Bäumen, Gebäuden und bewölktem Himmel im Hintergrund.

Raser mit 161 km/h in 80er-Baustelle auf A43 geblitzt – jetzt droht harte Strafe

Rasender Autofahrer mit 161 km/h in 80er-Baustelle auf der A43 bei Wuppertal geblitzt

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In den frühen Morgenstunden des Sonntag, 15. März, wurde ein Autofahrer auf der Autobahn A43 in Richtung Wuppertal mit extrem überhöhter Geschwindigkeit kontrolliert. Das in Ennepetal zugelassene Fahrzeug raste durch eine Baustelle mit Tempolimit 80 km/h – mit gemessenen 161 km/h. Die Behörden stuften den Vorfall als schweren Verstoss gegen die Straßenverkehrsordnung ein.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ereignete sich um 1:28 Uhr auf der A43 in Fahrtrichtung Wuppertal. Eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage erfasste das Fahrzeug, das das zulässige Tempo um 81 km/h überschritt. Eine derartige Raserei in einer Baustelle wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf.

Nach deutschem Verkehrsrecht sieht die Regelstrafe für ein solches Vergehen ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Angesichts des extremen Ausmaßes der Überschreitung könnte das Bußgeld jedoch verdoppelt werden.

Der Vorfall reiht sich in eine Serie verschärfter Kontrollen in der Region Münster ein. Erst am 3. März 2026 war ein 30-jähriger Fahrer mit 27 km/h über dem Limit geblitzt worden – die Folge: ein hohes Bußgeld, ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. Die Polizei hat in letzter Zeit vermehrt Geschwindigkeitsmessungen und Straßenkontrollen durchgeführt, um rücksichtsloses Fahren einzudämmen und die Sicherheit zu erhöhen.

Dem Raser drohen nun ein empfindliches Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot. Die Behörden gehen weiterhin konsequent gegen überhöhte Geschwindigkeit vor – insbesondere in Gefahrenzonen. Der Fall wird nach geltendem Verkehrsrecht weiterverfolgt; zusätzliche Sanktionen sind je nach Ermittlungsergebnis nicht ausgeschlossen.

Quelle