Gericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen Prozess
Iwona RoggeGericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen Prozess
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Steuerzahler gegen Finanzamt recht
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein langjähriger Streit um die Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück ist zugunsten zweier Hausbesitzer entschieden worden. Das Finanzgericht Düsseldorf urteilte, dass das Finanzamt die Fläche zu Unrecht mit einem höheren Wert ansetzte – statt als landwirtschaftliche Fläche wurde sie fälschlich als baureif eingestuft. Zudem kritisierte das Gericht die verzögerte Bearbeitung des Widerspruchs der Eigentümer.
Die Hausbesitzer bewohnen ein Wohngrundstück am Siedlungsrand, zu dem ein benachbartes Areal gehört, das sie für die Haltung von Hühnern und als ökologische Grünfläche nutzen. Zwar ist das Grundstück Teil ihres Anwesens, doch sowohl im Flächennutzungsplan der Region als auch im Bebauungsplan der Stadt ist es als "allgemeine Freifläche und landwirtschaftliche Nutzfläche" ausgewiesen. Trotzdem hatte das Finanzamt den Bodenwert als baureifes Land höher angesetzt.
Mit dem Urteil zahlen die Hausbesitzer nun Grundsteuer auf Basis der korrekten Einstufung ihres Grundstücks. Die Entscheidung schafft zudem Präzedenz für ähnliche Streitfälle zur Bodenbewertung. Das Finanzamt muss das Grundstück nun gemäß dem Urteil neu bewerten – und den niedrigeren Wert für landwirtschaftliche Flächen zugrunde legen.
